AGB's

1. Ablauf
PUTZFRAUEN-RAPID verpflichtet sich, die Reinigung und Pflege der Räume des Auftraggebers gemäss dem Leistungsverzeichnis durchzuführen.

Der Beginn der Arbeitszeit wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber bestimmt.

An gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungsarbeiten ausgeführt. Dies ist im Pauschalpreis bereits berücksichtigt und bewirkt keine Reduktion der Monatspauschale.

 

2. Personal und Maschinen
PUTZFRAUEN-RAPID setzt für die unter 1. aufgeführte Verpflichtung die erforderliche Anzahl von Arbeitskräften ein und sorgt für Ersatzkräfte in Urlaubs- und Krankheitsfällen.

Das Raumpflegepersonal enthält sich jeglicher Benützung von Betriebseinrichtungen, Anlagen etc. (ausgenommen sanitäre und elektrische Anlagen). Während der Arbeitszeit besteht Alkohol- und Rauchverbot.

Der Auftraggeber stellt der Firma genügend Schlüssel, das zur Reinigung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom, die Reinigungsutensilien sowie einen Raum oder Platz zur Unterbringung der Reinigungsgeräte und -produkte unentgeltlich zur Verfügung. Sparsamer Verbrauch von Wasser und Strom wird zur Auflage gemacht.

 

3. Geheimhaltung
PUTZFRAUEN-RAPID verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Die Mitarbeiter der Firma verpflichten sich, die Geheimhaltung aller internen Informationen zu wahren.


4. Qualitätskontrolle, Beanstandungen
Die Firma lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Reinigung, durch einen speziell für diese Kontrollfunktionen ausgebildeten Inspektor überprüfen.

Der Sachbearbeiter des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragter führt die Kontrolle über die Reinigungsarbeiten. Beanstandungen, insbesondere wegen nicht vertragsgemässer Ausführung der Dienstleistungen, sind direkt oder am nächsten Tag zwischen 9.00 - 17.00 Uhr telefonisch an die Betriebsleitung des Abonnementsdienstes erbeten.
Begründete Mängel werden raschmöglichst, in der Regel innerhalb 24 Stunden, behoben.

 

5. Preisanpassung
Der Auftrag gilt grundsätzlich als zu festen Preisen erteilt, sofern keine Auftragsveränderungen eintreten.
Der für die Leistungen der Firma festgesetzte Preis ist auf dem Schweiz. Landesindex der Konsumentenpreise des laufenden Jahres berechnet.

Ändert sich der Landesindex und erhöhen sich die gesetzlichen Abgaben auf Löhne, so ist PUTZFRAUEN-RAPID berechtigt, den Preis anzupassen. Unter normalen Umständen geschieht dies auf das Jahresende und wird dem Auftraggeber vor Inkrafttreten schriftlich unterbreitet.

 
6. Vertragsdauer, Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Grundvertragsdauer (1 Jahr) kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Mitte und Ende Jahr gekündigt werden. Nach Ablauf von 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

 

7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung für den Reinigungs-Service erfolgt jeweils zu Beginn des Reinigungsmonats. Der Vertragspartner überweist den Betrag jeweils innert 30 Tagen rein netto. Der Reinigungsmonat läuft vom Ersten bis und mit Letzten des Monats.

 

8. Haftpflichtversicherung
Im Schadenfall gegenüber Dritten ist PUTZFRAUEN-RAPID durch eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe von Fr. 5'000'000.- für Personen- und Sachschaden versichert.

 

9. Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Angestellten der PUTZFRAUEN-RAPID, in Konkurrenz zu dieser, abzuwerben oder nicht vertragskonforme Leistungen von ihnen zu verlangen. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, mit Angestellten der PUTZFRAUEN-RAPID ein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen, um auf diese Weise die als Vertragsgegenstand bezeichneten Leistungen in Konkurrenz zu PUTZFRAUEN-RAPID selbst zu erbringen. Dies verhält sich ebenso, wenn sich einer der Angestellten selbstständig macht. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber PUTZFRAUEN-RAPID eine Konventionalstrafe in der Höhe einer jährlichen Pauschalsumme in Franken. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

10. Vertragsänderung
Werden Vertragsbedingungen geändert oder ergänzt, so ist dies von den Vertragsparteien schriftlich festzuhalten.

 

11. Gerichtsstand
Differenzen, welche sich ergeben könnten, werden wenn immer möglich, im gegenseitigen Gespräch geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, so gilt als Gerichtsstand Zürich.