Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juli 2025 1. Leistungserbringung Die Putzfrauen-Rapid AG führt die vereinbarten Reinigungsarbeiten gemäss Leistungsverzeichnis aus. Die Einsatzzeiten werden gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen erfolgen keine Reinigungseinsätze. Gefährliche Arbeiten und das Verschieben schwerer Gegenstände sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt können Einsätze verschoben oder ausgesetzt werden. 2. Personal und Voraussetzungen Die Putzfrauen-Rapid AG setzt geeignetes Personal ein und organisiert bei Ferien oder Krankheit nach Möglichkeit eine Stellvertretung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mitarbeiterin besteht nicht. Der Auftraggeber stellt den Zugang, geeignete Reinigungsmittel und funktionstüchtige Geräte sowie Wasser und Strom sicher. Er gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen, sichert Wertsachen und vertrauliche Unterlagen und sorgt dafür, dass Haustiere den Einsatz nicht behindern oder gefährden. Während des Einsatzes gilt für das Personal ein Alkohol- und Rauchverbot. 3. Datenschutz und Geheimhaltung Die Putzfrauen-Rapid AG bearbeitet Kundendaten gemäss Datenschutzrecht und Datenschutzerklärung. Die Mitarbeiterinnen behandeln alle im Kundenhaushalt erhaltenen Informationen vertraulich. Bild- oder Tonaufnahmen der Mitarbeiterinnen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. 4. Beanstandungen Erkennbare Beanstandungen sind innerhalb von 48 Stunden nach dem Reinigungseinsatz schriftlich und begründet dem Büro zu melden. Andernfalls gilt die Leistung diesbezüglich als vertragsgemäss erbracht. Der Putzfrauen-Rapid AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 5. Terminabsagen und Abwesenheiten Absagen oder Verschiebungen sind dem Büro mindestens 48 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls oder bei fehlendem Zugang wird der Einsatz vollständig verrechnet, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. 6. Preisanpassung Bei Änderungen des Auftrags, der GAV-Vorgaben, der Lohn- und Lohnnebenkosten, gesetzlichen Abgaben, Mehrwertsteuer oder Teuerung kann die Putzfrauen-Rapid AG die Preise angemessen anpassen. Sie werden mindestens 30 Tage vorher schriftlich angekündigt. 7. Vertragsdauer und Kündigungsfrist Das Auftragsverhältnis kann von beiden Seiten im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat und danach mit einer Frist von drei Monaten schriftlich auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten. Bei einer Kündigung zur Unzeit bleibt der Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens vorbehalten. 8. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils bis zum 3. des Folgemonats. Rechnungen sind innert 20 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von CHF 10.– für die erste und CHF 30.– für die zweite Mahnung erhoben. Weitere Einsätze können bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden. 9. Haftung und Versicherung Die Putzfrauen-Rapid AG ist bis CHF 5 Mio. haftpflichtversichert und haftet für nachweislich verursachte Schäden. Ausgenommen sind Vorschäden, normale Abnutzung sowie empfindliche Oberflächen, die weder erkennbar noch gemeldet waren. Schäden sind innert sieben Tagen nach Feststellung schriftlich zu melden; später nur, wenn eine Prüfung noch möglich ist. 10. Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf Mitarbeiterinnen der Putzfrauen Rapid AG während des Vertragsverhältnisses und zwölf Monate danach weder direkt noch indirekt beschäftigen. Bei einem Verstoss ist eine Konventionalstrafe in Höhe der während der letzten drei Monate verrechneten Leistungen geschuldet. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. 11. Vertragsänderung Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich. Preisanpassungen gemäss Ziffer 6 bleiben vorbehalten. 12. Kommunikation Sämtliche organisatorischen Absprachen, insbesondere Terminänderungen und Zusatzaufträge, sind mit dem Büro zu vereinbaren. Direkte Absprachen mit den Mitarbeiterinnen sind erst nach Bestätigung durch das Büro verbindlich. 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. |
